Owi- & Strafrecht
Wir stehen Ihnen bei allen persönlichen Angelegenheiten rund um das Strafrecht zur Verfügung.
Insbesondere vertreten wir Sie bei Ordnungswidrigkeiten undVerkehrsdelikten (Trunkenheitsfahrt, Verkehrsunfallflucht etc.).
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren bei denen der Beschuldigte mit staatlichen Ermittlungsmaßnahmen (Vernehmungen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen etc.) konfrontiert wird, sind für den Beschuldigten in der Regel sehr belastend.
In dieser Situation sollte der Beschuldigte im Idealfall schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens einen Verteidiger mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen.
Die frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers, kann geeignet sein, bereits zu Beginn des Verfahrens entlastende Umstände zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist die Beauftragung eines Strafverteidigers Ausdruck von Professionalität, nicht aber Ausdruck eines Schuldeingeständnisses.
Unser Service umfasst unter anderem die Beratung und Vertretung bei:
-Eigentums- und Vermögensdelikten (Diebstahl, Raub, Betrug, Erpressung etc.)
- Betäubungsmitteldelikten (Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr etc.)
-Gewaltdelikten (Körperverletzung, Totschlag, Mord etc.)
-Sexualdelikten (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung etc.)
-allgemeine Strafsachen
-Wirtschaftsstrafsachen
-Jugendstrafsachen
-Haftsachen
-Vollstreckungssachen
-Berufungsverfahren
-Revisionsverfahren
-Opfervertretung und Zeugenbeistand